Es wird immer einfacher, Baubewilligungen für Solaranlagen in der Bau- oder Landwirtschaftszone zu erhalten. Dank der Revision des eidg. Raumplanungsgesetzes vom 1.1.2008.
RPG Art. 18a Solaranlagen: In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.
Wir helfen Ihnen: Die Solarline AG übernimmt für Sie gerne das Einholen der Baubewilligung.
Auf den nachstehenden Links finden Sie weitere Informationen:
Solarline AG
Solarsysteme
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CH-8004 Zurich
Telefon 044 295 60 95
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Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie