Baubewilligung für Installationen mit Sonnenenergie

Es wird immer einfacher, Baubewilligungen für Solaranlagen in der Bau- oder Landwirtschaftszone zu erhalten. Dank der Revision des eidg. Raumplanungsgesetzes vom 1.1.2008.

RPG Art. 18a Solaranlagen: In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.

Wir helfen Ihnen: Die Solarline AG übernimmt für Sie gerne das Einholen der Baubewilligung.

Auf den nachstehenden Links finden Sie weitere Informationen:

Unsere Solaranlagen


meteo | centrale

Solarline AG
Solarsysteme
Elisabethenstrasse 8
CH-8004 Zurich
Telefon 044 295 60 95
hc.enilralos@ofni

Mitglied Swissolar
Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie

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